Gründung einer WFOE in China

Die Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE)

Eine Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist im vollständischem Besitz von einem oder mehreren ausländischen Anlegern. Ein chinesischer Anleger ist nicht erforderlich.

Ursprünglich sollten WFOEs in China Produktionstätigkeiten fördern, die entweder Export orientiert waren oder Hochtechnologien nutzten. Im Zuge des chinesischen Beitritts in die  Welthandelsorganisation (WTO) haben sich diese Bedingungen allmählich geändert. Die  Geschäftsaktivitäten verlagern sich immer mehr in den Bereich der Dienstleistungen wie Beratung , Beratung, Softwareentwicklung und Handel.

  • Zeitaufwand
    Viele Investoren unterschätzen den Zeitaufwand der für die Gründung in China benötigt wird. Der bürokratische Aufwand ist nicht zu unterschätzen und alle offiziellen Dokumente werden in chinesischer Sprache bei den Behörden eingereicht.
  • Geschäftsaktivitäten & Gesellschaftsvertrag
    Der Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsaktivitäten müssen sprachlich korrekt ausgearbeitet werden. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf spätere Veränderungen oder Ausweitung der Geschäftsaktivitäten.
  • Büroräume
    Bevor die Gründungsdokumente bei den chinesischen Behörden eingereicht werden können müssen Büroräume angemietet werden. Ausserdem ist es wichtig vorher zu überprüfen  ob die Örtlichkeiten überhaupt erlauben dort eine WFOE zu gründen.
  • Firmenname
    Der Firmenname muss chinesisch sein und muss bei den Behörden beantragt und genehmigt werden. Der Name ist genau zu prüfen eine einfache Übersetzung des  deutschen Firmennamens ist meistens nicht ausreichend.

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