NEUE VERORDNUNG: Kontrollregister für Unternehmen – Significant Controllers Registers (SCR)

Neue Verordnung: Kontrollregister für Unternehmen

Das Hong Kong Companies Registry hat seit dem 1.März 2018 durch den External Circular No. 2 /2018  neue Auflagen auch für ausländische Unternehmen in Hongkong geschaffen. Durch die Gesetzesänderung der Unternehmensverordnung 2018, der sogenannten Companies (Amendment) Ordinance 2018 sind ausländische Unternehmen in Hongkong zur Führung eines Kontrollregisters verpflichtet.

Es handelt sich bei dem Kontrollregister um ein nicht-öffentliches Aktensystem, das auf Verlangen ausgewiesenen Beamten zur Einsicht und Überprüfung zur Verfügung gestellt werden muß. In diesem Register müssen in Hongkong ansässigen Firma ihre internen Eigentümerstrukturen, d.h die wesentlichen Beteiligungen ab einer bestimmten, vordefinierten Größe eintragen. Bei Nichtbefolgung drohen empfindliche Strafen.

Transparenz & Aufbewahrungspflicht

Hongkong ist Mitglied der Financial Action Task Force (FATF) und folgt deren Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Novellierung der Hongkong Firmenverordnung (Cap 622) erhöht Transparenz und Rechenschaft über wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse. Dies stimmt somit mit internationaler Praxis überein und ist ein weiterer Schritt Hongkongs seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen.

Alle in Hongkong registrierten Unternehmen sind verpflichtet ein Kontrollregister zu führen und aufrechtzuerhalten. Erst nach 6 Jahren, ab dem Zeitpunkt zu dem die Person nicht mehr eine wesentliche Beteiligung an dem Unternehmen besitzt, dürfen die relevanten Einträge im Kontrollregister gelöscht werden.

5  Voraussetzungen für die Ausübung wesentlicher Kontrolle einer HK-Gesellschaft

1. Die Person hält direkt oder indirekt mehr als 25% der Aktien der Gesellschaft oder, wenn das Unternehmen keine Aktien ausgegeben hat, die Person besitzt, direkt oder indirekt das Recht, an mehr als 25% des Kapitals oder dem Gewinn des Unternehmens.

2.Die Person hält, direkt oder indirekt mehr als 25% der Stimmrechte der Firma.

3.Die Person hat, das direkte oder indirekte Recht auf Einstellung oder Entlassung der Mehrheit des Verwaltungsrat des Unternehmens.

4.Die Person hat das Recht auf Ausübung oder übt tatsächlich, erheblichen Einfluss und Kontrolle über das Unternehmen aus.

5.Die Person hat das Recht auf Ausübung oder übt tatsächlich, erheblichen Einfluss und Kontrolle über die Aktivitäten einer Treuhandgesellschaft oder ein Unternehmen aus, die nicht eine juristische Person ist, dessen Treuhänder oder Mitglieder aber eine der ersten vier Bedingungen erfüllen (in ihrer Eigenschaft als solche) in Bezug auf die Gesellschaft.

  • Mögliche Sprachen des Kontrollregisters:

    Das Kontrollregister muß entweder in englischer oder chinesischer Sprache geführt werden. Damit ist Deutsch offiziell nicht gestattet. Das Register sollte in Hongkong im Firmensitz oder einem anderem vorgeschriebenen Ort in Hongkong aufbewahrt werden.
  • Verpflichtung der Benennung eines offiziellen Vertreters der Firma

    Ein Unternehmen muß mindestens eine Person als seinen Vertreter benennen. Dieser ist im Zusammenhang mit dem SCR verpflichtet bei Anfragen einem Strafverfolgungsbeamten Auskunft zu geben.
  • Kontrollen  durch Hongkong Beamte:

    Hongkong Beamte des Firmenregisters, von Zoll-und Steuer, der Hongkong Währungsbehörde, der Polizei, der Einwanderungsbehörde, der Finanzbehörde, der Versicherungsbehörde etc. dürfen Einblick in das Kontrollregister bei dem offiziellen Vertreter der Firma verlangen.
  • Welche Unternehmen sind betroffen?

    Alle Unternehmen die laut der Unternehmensverordnung von Hongkong gegründet worden sind. Dies schließt ebenfalls ruhende Unternehmen, Finanzinstitute und karitative Organisationen ein.

Schreibe einen Kommentar

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Nehmen Sie Kontakt mit dem Bergtal Movere Büro in Ihrer Nähe auf oder senden Sie uns Ihre Anfrage online.

Bildergallerie

Wollen Sie mehr über das Kontrollregister wissen?